Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten
Voraussetzungen die dort gezahlte Umsatzsteuer. Die Anträge auf Vorsteuervergütung
sind elektronisch über das Online-Portal beim Bundeszentralamt für
Steuern (BZSt) einzureichen.
Das BZSt prüft, ob der Antragsteller im beantragten Vergütungszeitraum
zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und die im Antrag angegebene Steuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
diesem zugeordnet ist. Es entscheidet über die Weiterleitung des Antrags
an den Erstattungsstaat innerhalb von 15 Tagen.
Bitte beachten Sie! Die Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist und bis
zum 30.9. des auf das Jahr der Ausstellung der Rechnung folgenden Kalenderjahres
zu stellen. Der Vergütungsbetrag muss mindestens 50 € hoch sein.