Beendet ein Arbeitnehmer von sich aus sein Arbeitsverhältnis, hat er Anspruch
auf eine finanzielle Vergütung, wenn er seinen bezahlten Jahresurlaub ganz
oder teilweise nicht verbrauchen konnte.
Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde und es deshalb nicht mehr möglich
ist, bezahlten Jahresurlaub tatsächlich zu nehmen, hat der Arbeitnehmer
nach einer europäischen Richtlinie Anspruch auf eine finanzielle Vergütung,
um zu verhindern, dass ihm wegen dieser fehlenden Möglichkeit jeder Genuss
des Urlaubsanspruchs, selbst in finanzieller Form, vorenthalten wird. Dabei
spielt der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine
Rolle.