Am 5.6.2020 brachte der Bundesrat die Novellierung der Steuerberatervergütungsverordnung 
  (StBVV) auf den Weg, die zum 1.7.2020 in Kraft trat. So konnte die Bundessteuerberaterkammer 
  erreichen, dass der Gesetzgeber die StBVV erstmals seit neun Jahren an 
  die wirtschaftlichen Entwicklungen anpasst und Steuerberater angemessen vergütet 
  werden. 
Die Werte in den Tabellen der StBVV, die u. a. die Vergütung für 
  Beratungs- oder Buchführungstätigkeiten festlegen, werden linear 
  um 12 % erhöht. Die angepasste Vergütung gleicht die Inflation 
  aus und ermöglicht es Steuerberatern, die in den letzten Jahren deutlich 
  gestiegenen allgemeinen Geschäftskosten und Preise zu kompensieren. 
Eine Verbesserung für den Berufsstand ist die Angleichung an das Vergütungsrecht 
  der Rechtsanwälte. Vertritt ein Steuerberater seinen Mandanten z. B. in 
  einem Einspruchsverfahren gegenüber den Verwaltungsbehörden oder prüft 
  er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, wird zukünftig direkt auf 
  das Vergütungsrecht der Rechtsanwälte verwiesen. 
Bitte beachten Sie! Steuerberater können nunmehr ihre Rechnungen 
  auch elektronisch, z. B. per E-Mail, an ihre Mandanten verschicken, wenn sie 
  zugestimmt haben. Die Zustimmung muss dabei nicht per Unterschrift erfolgen, 
  eine E-Mail reicht aus.