Steuerbefreite Vereine müssen auch Steuererklärungen abgeben

In der Regel prüfen die Finanzämter alle 3 Jahre, inwieweit Vereine und Organisationen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, in der zurückliegenden Zeit die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben. Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung abgeben und Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- bzw. Geschäftsberichte beifügen.

Bitte beachten Sie! Steuererklärungs-Formulare werden nicht mehr an die Vereine versandt. Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Hierfür ist eine Registrierung über ELSTER erforderlich (www.elster.de)
Inhalt ausdrucken
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
 
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!