Mit Urteil vom 30.8.2017 musste sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit der Überlassung 
  von Spieler/Trainer/Betreuer, die ein Sponsor bei sich als kaufmännische 
  Angestellte oder Repräsentanten eingestellt und an einen Verein als Spieler 
  kostenlos verliehen hatte, beschäftigen.
Dabei kam er zu dem Ergebnis, dass im Vergütungsverzicht eine freigebige 
  Zuwendung des Dritten an den Verein liegt und damit den Verein als schenkungsteuerpflichtig 
  angesehen. In der Regel erfolgt eine Arbeitnehmerüberlassung gegen ein 
  angemessenes Entgelt. Ist dies nicht der Fall, liegt in dem Verzicht des Sponsors 
  auf die angemessene Vergütung eine Schenkung an den Fußballverein.
Anmerkung: Das Urteil des BFH kann auch für andere Sportarten von Bedeutung 
  sein. U. U. besteht hier zwingend Handlungsbedarf.