Für die Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland hat
das Bundeskabinett eine Verordnung beschlossen, die ermöglicht, ausnahmsweise
den nächtlichen Lärmschutz zu lockern. Damit wird der Spielraum der
Kommunen erweitert, Public Viewing auch für die Spiele zuzulassen, die
erst nach 20 Uhr angepfiffen werden. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündigung
im Bundesgesetzblatt in Kraft und wird bis zum 31.7.2018 gelten.
Im konkreten Fall entscheiden die Kommunen über die Genehmigung. Es gilt
jedoch zu beachten, dass die Verordnung nur öffentliche Veranstaltungen
erfasst.
Anmerkung: Verläuft das "Public Viewing" im Rahmen einer privaten
Veranstaltung (z. B. auf der Terrasse), gelten die Immissionsschutzvorschriften
der Länder.