Gefördert werden KMU mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Hierfür stellt die Bundesregierung eine Prämie für Ausbildungsbetriebe wie folgt zur Verfügung:
- Für den Erhalt ihres Ausbildungsniveaus bekommen Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, eine Prämie in Höhe von 2.000 € für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag (nach Abschluss der Probezeit). Als besonders betroffen gelten KMU, die in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei KMU, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.
- Erhöhen Unternehmen ihr Ausbildungsplatzangebot, erhalten sie (nach
Abschluss der Probezeit) eine Prämie von 3.000 € für jeden
gegenüber dem früheren Niveau zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag.
- Werden Auszubildende von Betrieben übernommen, die Insolvenz anmelden mussten, erhalten übernehmende Betriebe eine Prämie von 3.000 € pro aufgenommenen Auszubildenden. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 30.6.2021.
- Ebenfalls bis 30.6.2021 werden Betriebe gefördert, die Auszubildende
übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung durch die Auswirkungen der
Corona-Pandemie übergangsweise nicht fortsetzen können.
- Melden Ausbildungsbetriebe, die ihre Aktivitäten auch in der Krise
fortsetzen, für Auszubildende sowie deren Ausbilder keine Kurzarbeit
an, werden sie besonders unterstützt. Die Förderung beträgt
hier 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat, in dem
der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 % hat. Diese Unterstützung
ist befristet bis zum 31.12.2020.