Um die Berufszulassung zu erhalten, sollen Immobilienmakler künftig auch
ihre Fachkompetenz nachweisen. Die Neuregelung orientiert sich an den bewährten
Bestimmungen, die bereits bei der Berufszulassung von Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern
gelten.
Für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter soll es
künftig neue Standards geben.
- Die Einführung eines Sachkundenachweises soll die von Immobilienmaklern
und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen qualitativ verbessern
und damit den Verbraucherschutz stärken. - Der erforderliche Sachkundenachweis bei Wohnungseigentumsverwaltern soll
zudem einen Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung
und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten. - Die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung für Verwalter
soll Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden schützen,
die durch die fehlerhafte Berufsausübung entstehen können.