Neue Regeln für die Makler- und Verwalter-Berufszulassung

Um die Berufszulassung zu erhalten, sollen Immobilienmakler künftig auch
ihre Fachkompetenz nachweisen. Die Neuregelung orientiert sich an den bewährten
Bestimmungen, die bereits bei der Berufszulassung von Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern
gelten.

Für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter soll es
künftig neue Standards geben.

  • Die Einführung eines Sachkundenachweises soll die von Immobilienmaklern
    und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen qualitativ verbessern
    und damit den Verbraucherschutz stärken.
  • Der erforderliche Sachkundenachweis bei Wohnungseigentumsverwaltern soll
    zudem einen Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung
    und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten.
  • Die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung für Verwalter
    soll Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden schützen,
    die durch die fehlerhafte Berufsausübung entstehen können.
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