Ziel des Elterngeldes ist, fehlendes Einkommen auszugleichen, wenn Eltern ihr 
  Kind nach der Geburt betreuen. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit 
  partnerschaftlich teilen möchten, werden besonders durch das Elterngeld 
  Plus unterstützt.
Das Basiselterngeld soll das Einkommen des Elternteils ersetzen, welcher das 
  Kind betreut. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Elternzeit zu, 
  wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und ihnen dadurch Einkommen wegfällt. 
  Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann 
  dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen.
Das Elterngeld Plus unterstützt insbesondere diejenigen, die schon während 
  des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter 
  haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch 
  zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe): 
  Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld-Plus-Monate. Wenn beide Elternteile 
  für 25 bis 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten und sich die Betreuung 
  des Kindes teilen, können sie vier zusätzliche Monate lang Elterngeld 
  erhalten. Das ist der Partnerschaftsbonus.
Detaillierte Informationen mit Erklärfilm und Elterngeldrechner finden 
  Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen 
  und Jugendliche:
   https://www.bmfsfj.de - Themen "Familie" - "Familienleistungen" 
  - "Elterngeld und ElterngeldPlus".