Basiszins / Verzugszins

  • Verzugszinssatz ab 1.1.2002: (§ 288 BGB)



    Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
    Basiszinssatz + 5-%-Punkte



    Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern:
    Basiszinssatz + 8-%-Punkte

  • Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB

    maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen


    seit 01.01.2012 = 0,12 %

    01.07.2011 -31.12.2011 = 0,37 %

    01.06.2009 – 30.06.2011 = 0,12 %

Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
www.bundesbank.de

Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt
werden!

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